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   BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B   

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https://dejure.org/2013,43418
BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B (https://dejure.org/2013,43418)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B (https://dejure.org/2013,43418)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - B 12 R 16/13 B (https://dejure.org/2013,43418)
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  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • SG Fulda, 15.03.2011 - S 3 R 153/08

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur

    Auszug aus BSG, 29.10.2013 - B 12 R 16/13 B
    "ob Rentner, mithin rechtsunkundige und in ihrem letzten Lebensabschnitt stehende Bürger, grob fahrlässig handeln, wenn sie komplizierte rechtliche Vorgänge nicht verstehen, die ihnen in einem Schreiben mitgeteilt werden, in dem die fundamentalen Änderungen lediglich beiläufig erwähnt werden anstatt besonders hervorgehoben und das keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält." 7 Zur Erläuterung der Klärungsbedürftigkeit der beiden Fragen trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie bisher vom BSG nicht entschieden worden seien und - zur zweiten Frage - das SG Fulda (Urteil vom 15.3.2011, S 3 R 153/08, Juris) die Frage nach der "groben Fahrlässigkeit" in solchen Fällen anders beurteilt habe als das Berufungsgericht (in diesem Rechtsstreit).
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